Seminare & Bildungsurlaub

Intensivkurs „Ausbildung zum/zur zertifizierten Mediator/Mediatorin“

Beginn
22. Januar 2024
Ende
3. Februar 2024
Seminar-Nummer
4-2-2024

Intensivkurs „Ausbildung zum/zur zertifizierten Mediator/Mediatorin“

Sie sind neugierig auf andere Menschen? Finden die Feinheiten der menschlichen Kommunikation spannend? Haben Lust auf ein buntes, tolerantes wertschätzendes Lernteam? Lust, sich selbst weiterzuentwickeln – ohne Prüfungsstress? Sie suchen eine freiberufliche Tätigkeit für nebenbei? Ein erstes oder zweites Standbein? Dann sind Sie hier genau richtig!

Der Grundstein dafür, dass Sie sich „Zertifizierter Mediator*in“ nennen dürfen, ist eine 120-stündige Ausbildung nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Curriculum.
In dem Seminar werden Sie sich Schritt für Schritt die Phasen der Mediation und ihre jeweiligen Besonderheiten erarbeiten und in einer Vielzahl verschiedener Übungen und Rollenspielen selbst ausprobieren und vertiefen.

Die notwendigen theoretischen Inhalte werden Ihnen zusätzlich in Form von lebendigen und praxisorientierten Impulsvorträgen und vielen praktischen Übungen vermittelt. Sie lernen Methoden und gezielte Interventionen sowie die erforderlichen Fragetechniken und vieles mehr. Zum Ende der Zeit werden Sie in der Lage sein eine komplette Mediation in Echtzeit durchführen zu können. Abgerundet wird die Ausbildung von vielen wertvollen Tipps und Tricks in Moderationstechniken, Visualisierung und praxisnahen Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenzen.

Vorkenntnisse benötigen Sie nicht, erwartet wird aber eine aktive Mitarbeit und die Bereitschaft, sich einzubringen.

Haben Sie den Intensivkurs erfolgreich absolviert, führen Sie im Anschluss nur noch eine Einzelsupervision zu einer selbst durchgeführten Mediation durch, um dann den Titel des zertifizierten Mediators führen zu dürfen. Es entstehen dafür noch geringe gesonderte Kosten (abhängig vom Stundensatz des ausgewählten Supervisors).

Die Veranstaltung wird nur als berufliche Bildungsmaßnahme für Niedersächsische Arbeitnehmer/-innen mit einem nachweisbaren beruflichen Bezug an oder als Aus- oder Fortbildungsmaßnahme für ehrenamtliche oder nebenberuflich Tätige (§ 11 Abs. 2 und 3 NBildUG) anerkannt. Die Anerkennung des BU gilt nicht für den Sonntag.

Sonderurlaub kann nach der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung nicht anerkannt werden.

Ich bin dabei!

Leitung
André Lindner; Melanie van Luijn
Kosten
Bildungsurlaub
NI
Sonderurlaub
kein Sonderurlaub

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